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Datenschutzerklärung

Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr 3 KUG)

 

Werden Bilder von Versammlungen, Feste, Auftritte und Umzüge gemacht, sind auf diesen notwendigerweise auch immer Personen abgebildet.

 

Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen ist nicht praktikabel. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen.  Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltungen selbst im Vordergrund stehen muss.

 

Nur eigene Mitglieder der Guggenmusik Sotanos e.V. werden durch Erlaubnis bewusst fotografiert

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